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HEIMATWASSER Mangfalltal – Um was geht es? Wasserschutzzone für die Münchner

1885 zählte München 261.981 Einwohner, heute knapp 1,5 Mio. Menschen, die mehr baden und duschen als vor 100 Jahren und die Geschirrspüler, Waschmaschinen & Co. benutzen. Rund 120 Liter verbraucht ein Münchner heute am Tag.

 

Seit 1883 bezieht die Stadt ihr Trinkwasser aus dem Mangfalltal. Die drei Wassergewinnungsanlagen – die Mühltaler Hangquellfassungen im Gemeindegebiet Valley, die Reisacher Grundwasserfassung im Gemeindegebiet Miesbach und die Gotzinger Hangquellfassung im Gebiet der Gemeinde Weyarn – liefern heute 80 % des benötigten Wassers: etwa 2.800 Liter pro Sekunde, etwa 100 Mio. Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr.

 

Trotz geänderter Ausgangslage – mehr Münchner, mehr Menschen im Speckgürtel, mehr Betriebe – beruft sich die Stadt auf ihre Altrechte, die es ihr erlauben sollen, reinstes Quellwasser in nahezu unbegrenzter Menge zu entnehmen. Ohne einen Cent dafür zu bezahlen!

 

Seit Mitte der 1960er-Jahre kommen 20 % des Münchner Wassers aus dem Loisachtal, aus vier Brunnen zwischen Farchant und Oberau. Hier muss die Stadt München beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen die Wasserentnahme zu den entsprechenden Bedingungen beantragen. Zu Spitzenzeiten bezieht sie zudem in geringem Umfang Grundwasser aus der Schotterebene.

 

Mehr Menschen heißt höherer Wasserbedarf. Was wiederum zur Folge hat, dass München größere Wasserschutzzonen ausweisen möchte. Bei Thalham-Reisach- Gotzing statt 8 mehr als 18 Quadratkilometer!

 

Damit werden die Gemeinden in ihrer Planungshoheit und in ihrem kommunalen Handeln erheblich eingeschränkt. Miesbach etwa muss sein geplantes Gewerbegebiet drastisch um zwei Drittel auf 30.000 Quadratmeter verkleinern. Zum Beispiel ist eine Bebauung im Wasserschutzgebiet fast nicht mehr möglich. Selbst landwirtschaftliche Bio-Musterbetriebe fürchten um ihre Existenz. Ein unwägbarer „Verbotskatalog“ erschwert ihnen die Bewirtschaftung der Flächen, wenn er sie nicht ganz unmöglich macht. So kommt „eine generelle Zulassung von Beweidung in der Zone II A nicht in Betracht“. Gülle, der wichtigste Dünger, darf nicht mehr auf die Felder ausgebracht werden. Und sind Betriebserweiterungen überhaupt noch möglich? Grundstückseigentümer sehen Auswirkungen auf ihre Rechte, sie erhalten keine grundschuldgestützten Kredite mehr. 

 

Der Wert ihrer Immobilien sinkt drastisch.

 

Eine Übersicht der geplanten Erweiterungszone:

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