2. Auch der Landkreis Miesbach sollte sich entwickeln dürfen
Die Stadt Miesbach darf und kann, wenn das Wasserschutzgebiet erweitert wird, ihr Gewerbegebiet nur in sehr abgespeckter Form realisieren – eine Entschädigung erhält sie dafür nicht. Doch welches Unternehmen investiert schon in eine – auch potenzielle – Wasserschutzzone? Unklar ist, wie sich die hohen Umweltauflagen, die erhöhten Erschließungs- und Wasserschutzkosten auf die Rentabilität des verkleinerten Gewerbegebiets auswirken werden. Auch Siedlungsentwicklungen wie Betriebserweiterungen werden erschwert bis verhindert, die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wird schwieriger.
Nach Ansicht von HEIMATWASSER kann es nicht angehen, dass München ungebremst wächst, während der Landkreis Miesbach bangt, ob im Wasserschutzgebiet überhaupt noch Masten zur Elektrifizierung der BOB-Strecke aufgestellt werden dürfen.