top of page

5 gute Gründe gegen eine erweiterte Wasserschutzzone im Mangfalltal

1. Die Rechtslage in puncto „alte Wasserrechte“ muss ein für allemal geklärt werden

 

Die Stadt München / Stadtwerke München haben das „kostengünstige“ Wasser, der Landkreis Miesbach die Einschränkungen – die alten Wasserrechte sind Streitgrund seit 1908. Das Landratsamt Miesbach sollte deshalb alle Altrechte aufkündigen. Dann wird die Gültigkeit der behaupteten alten Rechte endlich zweifelsfrei festgestellt werden. Der Landkreis Miesbach hat dabei – objektiv betrachtet – sicher weniger zu verlieren als die Landeshauptstadt. Die materielle Nachweispflicht in allen relevanten Fragen obliegt der Stadt München.

 

HEIMATWASSER wünschte sich, dass die Stadtwerke freiwillig auf die alten Rechte verzichteten. Das wäre eine vertrauensbildende Maßnahme und würde das Verhältnis zwischen Stadt und Landkreis auf eine neue, tragfähige und zukunftssichere Grundlage stellen. Anschließend können die Stadtwerke nach heutigem Recht eine neue Beantragung stellen. Der Landkreis wird endlich in sein volles Recht eingesetzt und legt als Herr des Verfahrens die Auflagen fest.

2. Auch der Landkreis Miesbach sollte sich entwickeln dürfen

 

Die Stadt Miesbach darf und kann, wenn das Wasserschutzgebiet erweitert wird, ihr Gewerbegebiet nur in sehr abgespeckter Form realisieren – eine Entschädigung erhält sie dafür nicht. Doch welches Unternehmen investiert schon in eine – auch potenzielle – Wasserschutzzone? Unklar ist, wie sich die hohen Umweltauflagen, die erhöhten Erschließungs- und Wasserschutzkosten auf die Rentabilität des verkleinerten Gewerbegebiets auswirken werden. Auch Siedlungsentwicklungen wie Betriebserweiterungen werden erschwert bis verhindert, die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wird schwieriger.

 

Nach Ansicht von HEIMATWASSER kann es nicht angehen, dass München ungebremst wächst, während der Landkreis Miesbach bangt, ob im Wasserschutzgebiet überhaupt noch Masten zur Elektrifizierung der BOB-Strecke aufgestellt werden dürfen.

3. Keine Schaufensterpolitik, sondern Wasserschutz mit Augenmaß

Grundwasser darf gemäß EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG und deutscher Grundwasserverordnung (GrwV) 50 mg Nitrat je Liter nicht überschreiten. Laut SWM lagen 2012 „alle Trinkwasserqualitätswerte weit unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen, oft sogar unter der chemischen Nachweisgrenze.“ Wozu also weitere Schutzgebiete ausweisen, wenn der Schutz bereits heute perfekt ist? Das erhöht die Qualität des M-Wassers nicht.

 

HEIMATWASSER erwartet, dass der Trinkwasserversorger selbst alle technischen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers unternimmt, auch wenn es umfangreiche Investitionen erfordern sollte, statt mit einer erweiterten Wasserschutzzone inakzeptable Folgekosten auf den Landkreis Miesbach abzuwälzen.

4. Stadt und Umland München brauchen ein zukunftsweisendes Wassermanagement

 

Derzeit versorgen die Stadtwerke nicht nur die Münchner Bevölkerung, sondern auch 13 Umlandgemeinden wie die stark wachsenden Kommunen Unterföhring, Garching und Neubiberg mit Trinkwasser. Laut Landratsamt Miesbach decken die Altrechte eine Versorgung der Umlandgemeinden aber nur in sehr eingeschränktem Umfang.

 

Nach Ansicht von HEIMATWASSER, übrigens auch nach geltendem Recht, müssten München und sein Speckgürtel, um die Versorgung der wachsenden Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen, mittel- bis langfristig eine standortnähere Trinkwassergewinnung aufbauen. München besitzt mit der Schotterebene und dem Hofoldinger Forst ein beinahe einzigartiges, großes Trinkwasserreservoir von höchster Qualität.

5. Umsetzung von EU-Recht darf nicht zu Lasten deutscher Bürger gehen

Das Landratsamt Miesbach hat Ende Juli 2018 klargestellt, dass eine kommerzielle Vermarktung des Trinkwassers, etwa bei einer völligen Privatisierung der Stadtwerke, nicht durch die alten Rechte gedeckt ist. Bei den EU-Liberalisierungsbestrebungen auf dem Wassermarkt erscheint ein solches Zukunftsszenario nicht unwahrscheinlich. Zumal die SWM das „M-Wasser“ geschickt als eine Marke aufbauen.

 

Nach Ansicht von HEIMATWASSER müssen sich Kommunen und Landkreise wie Miesbach davor schützen, damit kein Konzern in Zukunft reinstes Trinkwasser zum Nulltarif fördert und entschädigungslos sämtliche Lasten auf Gemeinden und Kommunen abwälzt. Womöglich würde es sogar zu einem Wassermangel im ländlichen Raum kommen?!

 

Wir sind gegen staatliche und behördliche Willkür, sondern für ein transparentes, modernes und zukunftssicheres Wassermanagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Städten und Gemeinden der ländlichen Regionen des Freistaats Bayerns.

Wasser marsch!

bottom of page